„Negative Zinsen müssen Sie aber nicht einfach hinnehmen“, so Bernhard Gründken von der Landwirtschaftskammer NRW. Liegt z.B. die Einlagegrenze für den Negativzins bei 50000€, können Sie über eine höhere Grenze von z.B. 100000€ verhandeln. Bei noch höheren Beträgen können Sie die Summe auch auf zwei oder drei Tagesgeldkonten verteilen, um unter dem Grenzbetrag zu bleiben. Weiterer Vorteil: Sie bleiben innerhalb der gesetzlichen Einlagesicherung von 100000 € pro Anleger und Bank.
Falls Sie größere Beiträge für einige Monate oder länger entbehren können, sollten Sie über die Anlage auf einem Festgeldkonto nachdenken, wofür es zumindest einen Nullzins gibt. Für langfristig zur Verfügung stehendes Geld reicht das aber nicht, so Gründken. Dies könnten Landwirte je nach Risikobereitschaft besser kostengünstig in sog. ETF-Fonds (börsengehandelte Indexfonds) oder eventuell auch in einen Landzukauf investieren.
Übrigens: Negativzinsen verlangen Banken meist für neue Konten. Bei bestehenden Konten dürfen sie dies nicht ohne weiteres, so Verbraucherschützer. Dafür bedürfe es einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.