Von der Normenkommission für Einzelfuttermittel ist jetzt die 13. Auflage der Positivliste für Einzelfuttermittel veröffentlicht worden. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte, umfasst die Neuauflage neun erstmals aufgenommene Produkte, 38 Änderungen und sechs Löschungen.
Die Positivliste ist laut Bauernverband für Landwirte, Mischfutterhersteller sowie die Auditoren von Qualitätssicherungssystemen das Nachschlagwerk für die Tierernährung. Sie liefere eine eindeutige Definition der Einzelfuttermittel und leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Futter- und Lebensmittelsicherheit.
Für die Systempartner QS Qualität und Sicherheit GmbH sowie QM Milch sei die Positivliste elementarer Prüfpunkt der Futter- und Lebensmittelsicherheit. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Positivliste sind nach DBV-Angaben unter anderem ein wissenschaftlich nachgewiesener Ernährungszweck oder Futterwert, eine erkennbare Bedeutung am Markt sowie die rechtlich zulässige Verwendung als Einzelfuttermittel.
Das bei vielen in der Positivliste gelisteten Einzelfuttermitteln geforderte Datenblatt gibt zudem Auskunft über relevante Daten zum Herstellungsprozess, insbesondere zu „kritischen Kontrollpunkten“, zur Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen und zu Analysendaten. Der Verband rät den Verwendern dazu, die für das jeweilige Futtermittel geltenden Vorgaben unbedingt vom Lieferanten einzufordern und abzugleichen.