Ab dem 1.1.2022 beträgt der Pauschalierungssatz nicht mehr 10,7 %, sondern 9,5 %. Der Bundesrat hat heute Morgen entsprechenden Plänen der Bundesregierung zugestimmt. Damit schmilzt der Pauschalierungsvorteil um 1,2%-Punkte. Vor allem für Tierhalter ist dieser Schritt mit Verlusten verbunden. Fachleute rechnen damit, dass Mäster pro Schwein rund 1,50 € und Milchviehhalter pro Kuh und Jahr rund 40 € einbüßen.Eine Berechnung des Bundesfinanzministeriums taxiert den gesamten Verlust für die Landwirtschaft in Deutschland auf rund 80 Mio. Euro im kommenden Jahr.
Kritik blieb ungehört
Es gab im Vorfeld Kritik an dem Gesetzentwurf und den Neuberechnungen des Satzes. Diese beziehen sich auf die Jahre 2017, 2018 und 2019. Problem: Der neue Satz soll bereits ab dem 1.1.2022 gelten. Dann dürfen allerdings Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 600.000 €/Kalenderjahr nicht mehr pauschalieren. In den Berechnungen sind diese Betriebe aber enthalten. Die Kalkulation ist somit verzerrt. Eigentlich müsste die Regierung die umsatzstarken Höfe herausrechnen. Das Ergebnis würde dann nicht mehr so drastisch ausfallen.
Lage neu bewerten
Für einige Betriebe kann sich unter diesen Vorzeichen ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen. Vor allem Veredler, denen die niedrigen Preise schlechte Ergebnisse bescheren und die gleichzeitig vor einer Betriebsteilung stehen, um die neue Pauschalierungsgrenze von 600.000 € Umsatz pro Kalenderjahr (netto) einzuhalten, sollten die Situation noch einmal neu bewerten. Zudem ist der Aufwand für eine Betriebsteilung nicht zu unterschätzen.
Künftig muss die Regierung jährlich den Pauschalierungssatz überprüfen und ggf. anpassen. Möglicherweise fällt er dann für 2023 wieder höher aus.