Alljährlich wird das islamische Opferfest gefeiert. Das nächste viertägige Fest beginnt am 11. August. In Deutschland ist das sogenannte „Schächten“ (Schlachten ohne vorherige Betäubung) grundsätzlich verboten. Nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutzschlacht-Verordnung darf ein warmblütiges Tier nur nach vorheriger Betäubung, die das Schmerzempfinden des Tieres sicher ausschaltet, geschlachtet werden.
Ausnahmegenehmigung möglich
Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren zwingend vorschreibt, können bei der zuständigen Veterinärbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten beantragen. Dafür muss die genaue Anzahl der zu schächtenden Tiere angegeben werden, so der Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König. In den meisten Fällen stehen Betäubungsmethoden zur Verfügung, die auch mit religiös bedingten Anforderungen vereinbar sind. Zudem dürfen Tiere in Deutschland nur von Personen geschlachtet werden, die eine Sachkunde vorweisen können.
Hohe Strafen
Schächten ohne Genehmigung kann mit Geldbuße bis 25.000 Euro bestraft werden. Werden Tieren aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt, drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.