Der Freibetrag für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte gerät zunehmend unter Druck. Der Rechnungsausschuss des Bundestages will sich in seiner nächsten Sitzung am 21. Mai mit dem Steuerbonus auseinandersetzen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundestages gegenüber top agrar. Die Debatte hat der Bundesrechnungshof angestoßen. Dieser kritisierte bereits vor zwei Jahren: Der Freibetrag solle eigentlich nur kleinen Betrieben zugutekommen. Stattdessen würden aber größere oder nicht mehr aktive Betriebe davon profitieren.
Der Haushaltsausschuss forderte daher im vergangenen Jahr das Finanzministerium auf, den Freibetrag zu überprüfen. Die Ergebnisse sollen in der kommenden Woche besprochen werden. Was genau in dem Bericht steht, ist nicht bekannt. Ob es zu einer Neuausrichtung kommt, ist somit unklar.
Für dieses Jahr sind Änderungen ohnehin unwahrscheinlich. Dazu müsste zunächst das Finanzministerium eine Gesetzesänderung erarbeiten. Anschließend stünden die Debatten im Bundestag und -rat an. Selbst wenn vor der Bundestagswahl Ergebnisse vorliegen sollten, dürften diese erst 2022 in Kraft treten.
Die Beschlussvorlage des Haushaltsausschusses aus 2020 finden Sie hier (Seite 39):
Hintergrund: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bleiben bis zu einer Höhe von 900 €/Jahr steuerfrei. Vorausgesetzt: Die Summe aus allen Einkunftsarten des Steuerpflichtigen überschreiten nicht die Grenze von 30.700 €. Laut Subventionsbericht der Bundesregierung liegt der Steuervorteil für die Landwirtschaft bei rund 60 Mio. €/Jahr.