Am 31. Januar hat Wildtierschutz Deutschland über seine Anwältin wegen der Errichtung eines Schutzzaunes gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Natura 2000-Gebiet des Nationalparks Untere Oder im Landkreis Uckermark eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen des Verstoßes gegen die FFH-Richtlinie eingereicht.
Darin wird die EU-Kommission um möglichst umgehendes Herantreten an die Bundesregierung gebeten. Gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) prüfe man weitere rechtliche Schritte gegen den Landkreis Uckermark.
So werfen die Tierschützer dem Kreis vor, den Zaun ohne die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung errichtet zu haben. Dies bedeute eine massive schädliche Auswirkung auf die Wildtierpopulation und die geschützten Tierarten in dem Natura 2000-Gebiet. Tiere würden ertrinken, weil sie dem jährlich wiederkehrenden Hochwasser nicht entkommen könnten. Andere verendeten beim Versuch den Zaun zu überwinden oder würden an Unterkühlung und Erschöpfung sterben, heißt es. Lebensräume würden brutal zerschnitten und der Zugang zu den für das Nahrungsangebot erforderlichen Winterlebensräumen erschwert oder unmöglich gemacht. Dadurch werde die Habitatqualität des international bedeutsamen Natura 2000-Gebietes erheblich geschädigt.
Die Tierschützer zweifeln die Schutzfunktion der Zäune und des damit angelegten Korridors an, vor allen Dingen deshalb, weil das ASP-Virus längst jenseits der den Nationalpark schädigenden Zäune auftritt, weil Poldertore auf der Seite der Oder nicht eingezäunt seien und weil das Virus möglicherweise über infizierte Kadaver von verendeten Wildschweinen durch die Oder oder durch aasfressende Vögel weitergetragen werden kann. Gemäß Herrn Prof. Dr. Dr. habil. Sven Herzog, TU Dresden, leiste der Zaun keinen signifikanten Beitrag zur ASP-Bekämpfung.
In einem offenen Brief fordert Wildtierschutz Deutschland den in Brandenburg für Naturschutzgebiete zuständigen Umweltminister Alex Vogel auf, sich persönlich für einen Abbau der wohl nur noch von zuständigen Behörden als effektiv bezeichneten ASP-Zäune einzusetzen oder wenigstens den Zaunverlauf in der von der fachkundigen Verwaltung des Nationalparks vorgeschlagenen Art und Weise zu verändern.