Auf den Äckern wachsen heute die Lebensmittel von morgen heran. Der Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV) bittet daher alle Mitbürger landwirtschaftliche Flächen möglichst nicht zu betreten, Hunde anzuleinen und Abfälle dort nicht zu entsorgen.
Hundekot kann zu Fehlgeburten führen
Verunreinigtes Erntegut ist gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Bauern gleichermaßen, betont der LBV. Auf Wiesen produzieren Landwirte Futter für ihre Rinder, Schafe, Pferde und Ziegen. Die Verunreinigung von Grünland mit Hundekot kann eine große Gefahr für die Gesundheit von Nutztieren darstellen. Vor allem für trächtige Rinder kann die Aufnahme von verunreinigtem Futter zu Fehlgeburten führen. Abfälle wie beispielsweise Dosen oder Flaschen können in den Futterkreislauf von Nutztieren gelangen, diese verletzen oder gar vergiften. Zudem kann solcher Müll oder auch Hundespielzeug teure Schäden an Maschinen verursachen.
Flächen während der Nutzzeit nicht betreten
Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Die Behörden können bei Zuwiderhandlung eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro aussprechen.
Schilder können über den Landesbauernverband (Referat Öffentlichkeitsarbeit) oder per E-Mail lbv@lbv-bw.de kostenpflichtig bestellt werden.