Im Verfahren um Gesundheitsfolgen durch PCB-haltige Leuchtstoffröhren in einer Schule in Seattle ist in den USA das Urteil gefallen. Ein Geschworenengericht im Bundesstaat Washington hat den Bayer-Konzern zu einer Schadenersatzzahlung von 100 Mio. Dollar verurteilt.
Presseberichten zufolge sahen es die Geschworenen als erwiesen an, dass die vier Kläger durch PCB-haltige Leuchtstoffröhren gesundheitliche Schäden erlitten hatten. Elf weitere Klagen wurden abgewiesen, wie ein Anwalt der Kläger mitteilte.
"Werte waren laut EPA doch unbedenklich"
Bayer hatte zuvor argumentiert, dass die Kläger keinen Zusammenhang zwischen ihren Erkrankungen durch PCB und den in der Schule gefundenen Werte beweisen konnten. Die US-Umweltschutzbehörde EPA habe diese doch als unbedenklich eingestuft. Außerdem habe die Schule Warnungen der Behörden ignoriert, die Beleuchtungskörper in dem veralteten Gebäude zu erneuern. Das sahen die Richter am Ende allerdings nicht so.
Bayer muss nun wieder einmal die Konsequenzen für Dinge tragen, die seinerzeit das selbständige Unternehmen Monsanto verursacht hatte. Dieses hatte die giftigen Chemikalien bis 1977 hergestellt. 2018 übernahm Bayer das US-Unternehmen.
Schon in früheren PCB-Verfahren war Bayer zu Schadenersatzzahlungen von insgesamt mehr als 1,5 Mrd. Dollar verurteilt worden, von denen jedoch einige reduziert oder aufgehoben wurden, heißt es.
Hintergrund
Ausgangspunkt der Klagewelle war die Verseuchung des Sky Valley Education Center in Monroe, Washington. Mehr als 200 Schüler, Angestellte und Eltern sind nach eigenen Angaben an Krebs, Schilddrüsenerkrankungen, neurologischen Schäden und anderen Gesundheitsproblemen erkrankt zu sein, weil polychlorierte Biphenyle (PCB) aus den Beleuchtungskörpern der Schule entwichen sind.
PCBs wurden früher häufig zur Isolierung von Elektrogeräten, aber auch in Produkten wie Kohlepapier, Dichtungsmassen, Fußbodenpolituren und Farben verwendet. Sie wurden 1979 verboten, nachdem sie mit Krebs und anderen Gesundheitsproblemen in Verbindung gebracht worden waren.