Schickt Berlin künftig zehntausende Pauschalierer in die Regelbesteuerung, um den Dauerstreit mit Brüssel beizulegen? Im Kern geht es um die Frage: Wer darf pauschalieren und wer nicht? Brüssel wirft Deutschland vor, dass hierzulande die meisten Landwirte die Methode anwenden. Dabei sei sie nur für kleinere Betriebe gedacht, um diesen den Aufwand bei den Aufzeichnungen für die Umsatzsteuer zu ersparen.
Die EU hat 2018 den Druck erhöht und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Berlin will Brüssel nun laut Insidern entgegenkommen und schlägt vor: Betriebe mit einem Jahresumsatz von 600.000 € und mehr müssen in die Regelbesteuerung wechseln. Davon betroffen wären nach groben Schätzungen mindestens 20.000 Höfe, darunter vor allem Veredlungs- und Sonderkulturbetriebe. Auf Nachfrage von top agrar beim Landwirtschaftsministerium will man sich dazu im Detail nicht äußern und verweist auf die Vertraulichkeit der Verhandlungen.
Wann Brüssel und Berlin eine Einigung erzielen, ist ebenfalls offen. Unklar ist auch, ob Berlin mit seinem Friedensangebot ein weiteres Verfahren der EU gegen Deutschland abweisen kann. Darin wirft Brüssel Berlin vor, der Pauschalierungssatz von 10,7 % sei zu hoch. Hier hält die deutsche Regierung mit Berechnungen dagegen, wonach der Satz sogar eher zu niedrig ist.