Wer im vergangenen Jahr eine Förderung aus der Bauernmilliarde erhalten hat, und zum Jahresanfang in die Regelbesteuerung gewechselt ist, muss einen Teil der Vorsteuer aus seinem Maschinenkauf an die Rentenbank zurückzahlen. Hintergründe dazu finden Sie hier...
Wichtig:
- Melden Sie den Wechsel umgehend bei der Rentenbank und warten Sie nicht ab, bis die entsprechende Vorsteuererstattung durch Ihr Finanzamt ansteht.
- Nach eigenen Angaben will die Rentenbank in Kürze ein Formular auf ihrer Homepage veröffentlichen, mit dem Sie den Wechsel anzeigen können (www.rentenbank.de). Bei Fragen melden Sie sich am besten bei der Förderhotline der Rentenbank (069/710 499 41) oder schreiben eine Mail an bundesprogramme@rentenbank.de
Sie haben eine Förderzusage, aber noch kein Geld von der Rentenbank erhalten? Dann müssen Sie den Wechsel in die Regelbesteuerung ebenfalls anzeigen. Sie erhalten in diesem Fall „nur“ die Förderung für den Nettokaufpreis.