In einer oberfränkischen Gemeinde im Landkreis Kulmbach in Bayern tobt seit drei Jahren ein Nachbarschaftstreit. Einer Anwohnerin fühlt sich durch den Geruch eines Ziegenbocks auf der Weide nebenan so sehr gestört, dass sie nun vor Gericht zog. Die Richter mussten daraufhin klären, wie sehr ein Ziegenbock in Deutschland offiziell stinken darf.
Die Anwohnerin schilderte vor Gericht, dass Wäschetrocknen bei dieser Situation nicht mehr möglich sei und man sich auch nicht mehr vor dem Haus in den Garten setzen könne. Als Inhaberin eines Betriebs habe sie sogar Gespräche mit Kunden wieder abbrechen müssen.
Die Ziegenhalter kontern, der Bock stinke nur zur Paarungszeit im Hochsommer, um Ziegen anzulocken. Inzwischen sei er extra in einem eigenen Gehege untergebracht. Auch der Richter habe laut dpa bei einem Ortstermin keinen starken Geruch feststellen können. Zeugen und ein Gutachter hätten jedoch überzeugend dargelegt, dass "hier tatsächlich eine grenzwertige Situation besteht".
So stellten die Juristen vom Landgericht Bayreuth am Donnerstag fest, dass der Ziegenhalter dafür sorgen muss, dass die Nachbarin durch den Geruch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Laut dpa-Meldung weiß nun aber immer noch niemand genau, was das heißt und wie es weitergeht. Und sollte der Ziegenbock wieder unerträglich stinken, drohe seinen Haltern ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Haftstrafe.