Erst kürzlich brachte der Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel das Thema der klimatischen Veränderungen wieder auf die Agenda, mit der wohl auch die deutsche Landwirtschaft in Zukunft rechnen muss. Dr. Horst Gömann ist Agrarwissenschaftler und arbeitet bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Leiter des Fachbereichs Landbau, Nachwachsende Rohstoffe. Wir haben nachgefragt, zu welchen Agrar-Maßnahmen die Kammer nun rät.
Wie groß ist die Nachfrage nach Beratungen zur Klimawandelanpassung?
Gömann: Wer eine pflanzenbauliche Beratung anfragt, formuliert das in der Regel nicht explizit als Anpassung an klimatische Veränderungen, sondern fragt z. B. nach neuen Sorten und Kulturen, Aussaatzeitpunkten, nach Bodenbearbeitung oder Düngungsregimen. Solche Nachfragen implizieren häufig Anpassungen an den Klimawandel.
Die Nachfragen zu wasserrechtlichen Genehmigungen, Investitionen und pflanzenbaulichen Aspekten sind deutlich gestiegen:"
Eine explizite Anpassungsmaßnahme z. B. an längere Trockenphasen ist Bewässerung. Die Nachfragen zu wasserrechtlichen Genehmigungen, Investitionen und pflanzenbaulichen Aspekten sind deutlich gestiegen, sodass wir in der LWK NRW eine Bewässerungsberatung aufbauen.
Womit müssen Landwirte schon in den kommenden Jahren rechnen?
Gömann: Die extremen Wetterlagen haben zugenommen. Problematisch sind über Wochen anhaltende stabile Wetterlagen ohne Niederschlag, das heißt zunehmende (Früh)Sommertrockenheit oder auch solche mit zu viel Niederschlag. Aufgrund der steigenden Temperaturen verlagert sich der Vegetationsbeginn ins frühe Frühjahr, sodass die Gefahr für Spätfröste zunimmt.
Laut Studien des Deutschen Wetterdienstes haben Unwetter mit extremen Niederschlägen zwar nicht signifikant zugenommen. Aber die Extreme sind extremer. Das heißt, die Niederschlagsmengen in kurzer Zeit sind sehr viel höher. Projiziert man diese Entwicklungen in die Zukunft, sind Maßnahmen rund um das Wassermanagement, von der Bewässerung bis zur Minderung des Risikos von Bodenerosionen, am dringendsten.
Welche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel können Ackerbaubetriebe kurz- und mittelfristig angehen?
Gömann: In den letzten Jahren und Jahrzehnten sind im Bereich möglicher Anpassungsmaßnahmen viele Erkenntnisse erarbeitet worden, die nicht immer Neues hervorgebracht haben.
Anpassungsmaßnahmen, die Kosten verursachen, sind für Betriebe schwierig umzusetzen: Grund sind hohe Unsicherheiten bezüglich der klimatischen Entwicklungen und daraus abzuleitende Einschätzungen zum lokalen Wetterrisiko! Und das ist für die Bewirtschaftung der Betriebsflächen maßgeblich. Damit Betriebsleiter diese Kosten im Nachhinein nicht bereuen, gilt es, aus dem Portfolio der Anpassungsmaßnahmen die betriebsspezifisch passenden auszuwählen und im Betriebsablauf sinnvoll zu integrieren.
Es gilt, aus dem Portfolio der Anpassungsmaßnahmen die betriebsspezifisch passenden auszuwählen."
Mit Blick auf eine Minderung von Bodenerosion werden Erosionsschutzstreifen nach der neuen GAP als Agrarumweltmaßnahme gefördert. Eine dauerhafte Begrünung von erosionsgefährdeten Teilflächen im Acker kann gleichzeitig zur Erfüllung der GAP-Konditionalität, 4 % des gesamten Ackerlands stillzulegen, beitragen. Die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen sind zu beachten.