Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Januar 2021 den gelben Mehlwurm als Ganzes für unbedenklich für den Verzehr erklärt hat, bestätigte das EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) jetzt nochmals die Sicherheit von gefrorenen, getrockneten und pulverisierten Formen dieser Insektenlarven als neuartiges Lebensmittel (NF). Anlass war eine Antragstellung zur Nutzung von Mehlwürmern als Zutat in verschiedenen Lebensmitteln.
Das NDA stellt in seinem aktuellen Gutachten fest, dass der Gehalt an Kontaminanten in dem NF in hohem Maße vom Vorkommen dieser Stoffe im Insektenfutter abhänge. Der Proteingehalt des betreffenden NF liegt laut Angaben des Gremiums zwischen 13 und 48 g pro 100 g Wurmsubstanz; der tatsächliche Proteingehalt dürfte aufgrund von Stickstoff aus Chitin aber überschätzt werden.
Nur Allergiker müssen aufpassen
In Anbetracht der Zusammensetzung des NF und der vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen sei der Verzehr des NF ernährungsphysiologisch nicht nachteilig, so das Gremium. Die toxikologischen Informationen über das NF würden keine Sicherheitsbedenken aufwerfen. Bei den vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen sei dieses sicher.
Verwiesen wird von dem Gremium darauf, dass der Verzehr des NF eine primäre Sensibilisierung auf gelbe Mehlwurmproteine auslösen und bei Personen, die auf Krebstiere, Hausstaubmilben und Weichtiere allergisch sind, allergische Reaktionen hervorrufen könne. Außerdem könnten Allergene aus dem Futter in das NF gelangen.