Für Rinderhalter könnten künftig strengere Regeln beim Emissionsschutz gelten. Denn die EU will die Industrieemissionsrichtlinie reformieren und Betriebe mehr als 150 Großvieheinheiten (GVE) als „Industriebetrieb“ klassifizieren. In die Richtlinie soll erstmals auch die Rinderhaltung eingeschlossen werden. Die EU will damit Schadstoffemissionen, wie Schwermetalle, Feinstaub oder klimawirksame Gase reduzieren.
Anders als Deutschland legt die EU bei der Berechnung der GVE den Futterbedarf eines Tieres zugrunde. Milchkühe und Bullen (ab 2 Jahre) sind z.B. mit 1,0 GVE bewertet, Jungrinder bis 2 Jahre mit 0,7. Demnach betrifft die geplante Regelung beispielsweise Milcherzeuger mit 100 Kühen plus Nachzucht. Das vor allem kleine bis mittlere Betriebe betroffen sind, kritisiert der Deutsche Bauernverband scharf.
Ab wann das Gesetz gelten soll und welche Vorschriften konkret gefordert werden, ist noch unklar. Es drohen aber höhere Auflagen und damit Mehrkosten für das Begrenzen von Emissionen.