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Exportstopp:„ Deutschland gibt die Tierschutz-Verantwortung ab“

Lesezeit: 2 Minuten

Das BMEL zieht deutsche Veterinärbescheinigungen für den Export lebender Rinder zum 1.7.2023 zurück. Was heißt das für den Zuchttierexport?


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Hammer: Die Veterinärzertifikate legen Anforderungen für den Export fest, wie z.B. Maßnahmen gegen die Verbreitung von Seuchen. Sie müssen vor jedem Transport durch den Amtsveterinär kontrolliert werden. Die Zertifikate gibt es zwischen der EU und Drittstaaten, bilateral zwischen Deutschland und Drittstaaten oder als „Wirtschaftszertifikate“ zwischen zwei Handelspartnern. Deutschland kann nur die bilateral ausgehandelten Zertifikate zurückziehen. Rechtlich gesehen könnten Zuchtrinder also z.B. weiter mit einem „Wirtschaftszertifikat“ exportiert werden. Aber Absatzwege verschieben sich umso mehr, je schwieriger die Abfertigung in Deutschland ist.


Wie reagiert der BRS auf das Zurückziehen der Zertifikate?


Hammer: Wir sind fassungslos. Das BMEL greift damit stark in die Wirtschaft ein. Außerdem wird die Diskussion nur hinter die deutschen Grenzen verlagert. Wir haben mit den Zuchtverbänden und der AFC Consulting Group den Tierwohlstandard-Transport entwickelt. Dieser geht über tierschutzrechtliche Vorgaben hinaus und sorgt für Transparenz. Das schafft Verlässlichkeit für Wirtschaft und Behörden. Bereits vor Jahren haben wir dem BMEL angeboten, den Standard zusammen in die Breite zu bringen. Das scheiterte am Desinteresse des BMEL.


Welchen Stellenwert hat aktuell der Zuchtrinderexport in Drittländer?


Hammer: Betrachtet man nur die Zielländer, die vom Zurückziehen der Veterinärzertifikate betroffen sein werden, wurden bis September 2022 rund 6400 Tiere exportiert. Das entspricht einem Fünftel der deutschen Zuchtrinderexporte. Im Allgemeinen sinken die Exportzahlen: 2017 wurden rund 142500 Zuchtrinder exportiert, davon 79000 in Drittländer. 2021 waren es 83300, davon 31200 in Drittländer. Der weitaus größere Teil der Tiere geht also in europäische Nachbarländer.


Werden Exporte über Nachbarländer in Drittländer weiter möglich bleiben?


Hammer: Die Transporte ins europäisches Ausland oder in Drittländer fallen unter europäisches Recht. Veterinärbescheinigungen sind hier keine Voraussetzung, sodass weiter Transporte abgefertigt werden können. Je schwerer die Abfertigung in Drittländer wird, desto mehr Tiere werden ins europäische Ausland gehen und vermutlich von dort weiter in Drittländer exportiert. Damit gibt Deutschland die Verantwortung für den Tierschutz ab.

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