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Güllekleinanlagen: Wer darf mehr Strom liefern?

Lesezeit: 1 Minuten

Güllekleinanlagen dürfen im Jahr nicht mehr als 650000 kWh Strom ins Netz einspeisen. Dabei können viele dieser Betriebe mit ihrer Anlage mehr Gas produzieren, als sie für 75 kW brauchen. Lesen Sie dazu in dieser Ausgabe „Das Gas, das keiner will“ ab Seite 116.

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