Niedersachsen will die Schlachtung auf dem Hof von bis zu drei Rindern, sechs Schweinen oder drei Pferden im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit ermöglichen. Im Juli muss auf EU-Ebene zunächst eine Änderung der bisherigen Rechtslage erfolgen. Dann soll eine teilmobile Schlachtung möglich sein, wenn:
- eine Genehmigung vorliegt,
- eine mobile Schlachteinheit verwendet wird,
- ein Tierarzt anwesend ist,
- die Fahrtzeit zur nächstgelegenen EU-zugelassenen Schlachtstätte höchstens zwei Stunden beträgt und
- eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Landwirt und dem Schlachtbetrieb vorliegt.
Landwirte, die dieses Tötungsverfahren auf ihrem Betrieb etablieren möchten, benötigen einen Sachkundenachweis. Das gilt auch für Jagdscheininhaber.