Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will die Nutztierhaltungsverordnung ändern, um Mindeststandards für Milchkühe festzulegen. Anders als z.B. für Kälber bis sechs Monate oder Schweine gilt für Milchkühe nur das Tierschutzrecht. „Spezifische tierschutzrechtliche Anforderungen würden den Anwendern und den Behörden helfen, die nötigen Standards einzuhalten bzw. zu kontrollieren“, erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Geplant ist bisher nur das bereits angekündigte Ende der Anbindehaltung. Details zu Standards für die Haltung von Milch- und ggf. Mastrindern gibt es noch nicht.
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