Die Abläufe bei der mobilen Schlachtung sind genau vorgegeben. Zuvor muss die Lebendkörperbeschau erfolgen. Nach jeder Schlachtung steht eine Schlachtkörperuntersuchung an. Verbreiteter aber dennoch selten ist teilmobiles Schlachten. Hier erfolgt die Tötung am Hof und die Verarbeitung am Schlachtbetrieb, der max. 45 Minuten entfernt ist. Die Politik will die Ansätze fördern: NRW und Baden-Württemberg stellen z.B. Gelder bereit.
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