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Agrarminister fordern Neugestaltung der Lieferbeziehungen

Verbindlich vereinbarte Verträge zu Menge, Preis und Laufzeit zwischen Erzeugern und Molkerein könnten künftige Marktkrisen abmildern. Zurzeit nutzen die Beteiligten diese Möglichkeit noch zu wenig, erklärten die Agrarminister auf der Konferenz in Göhren-Lebbin. Der Bund soll entsprechende Rechtsvorschriften anpassen.

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Verbindlich vereinbarte Verträge zu Menge, Preis und Laufzeit zwischen Erzeugern und Molkerein könnten künftige Marktkrisen abmildern. Zurzeit nutzen die Beteiligten diese Möglichkeit noch zu wenig, erklärten die Agrarminister auf der Konferenz in Göhren-Lebbin. Der Bund soll entsprechende Rechtsvorschriften anpassen.

 

Das erklärten die Minister im Rahmen ihres Beschlusses zur aktuellen Situation auf dem Milchmarkt. Die Agrarminister werfen der Milchbranche vor, ihrer gemeinsamen Verantwortung für ein marktkonformes Lieferverhalten bislang nicht gerecht zu werden.



Verbindlich vereinbarte und konkrete Vertrags- und Lieferkonditionen zu Menge, Preis und Laufzeit könne zukünftige Marktkrisen abmildern und würden auch von der Mehrzahl der Erzeuger gewünscht. Bisher sei die Position der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette aber offenbar nicht stark genug, diese Forderung durchzusehen.

 

Deshalb soll der Bund auf EU-Ebene dafür einsetzen, die betreffende Gemeinsame Marktorganisation (GMO) Verordnung „Vertragsbeziehung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse“ zu ändern (Nr. 1308/2013 Artikel 148). Die Ausnahmeregelungen für Genossenschaften und die freie Verhandelbarkeit aller Vertragsbestandteile sollen gestrichen werden. Anschließend soll der Bund die geänderte GMO in nationales Recht umsetzen, wenn eine freiwillige Einigung der Marktpartner auf privatrechtlicher Grundlage zu den konkreten Lieferkonditionen nicht erfolgt.

 

Zudem fordern die Minister die Wirtschaftsbeteiligten dazu auf, sich stärker in Branchenorganisationen zusammenzuschließen. Mit der Neuausrichtung der gemeinsamen Marktorganisation werde anerkannten Branchenorganisationen Rechte und Pflichte eingeräumt, die Krisen vorbeugen sollen.

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