Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bundestagswahl 2025 US-Zölle auf Agrarprodukte Gülle und Wirtschaftsdünger

Gerichtsbeschluss

Anbindehaltung: Auslauf ist Pflicht

Ein Landwirt muss seinen Rindern in Anbindehaltung zumindest im Sommer täglich für mindestens zwei Stunden Auslauf gewähren. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Kreisveterinäramt Borken forderte einen Landwirt auf, seinen in Anbindehaltung untergebrachten Rindern zumindest vom 1. Juni bis zum 30. Septemner täglich für mindestens zwei Stunden Auslauf anzubieten. Grund für die Beanstandung war, dass bei einer unangekündigten amtlichen Kontrolle der Rinderhaltung des Antragstellers im Sommer des vergangenen Jahres die Behörde festgestellt habe, dass die 24 Kühe in Anbindehaltung keinen täglichen Auslauf auf eine Weide, einen Laufhof oder einen Paddock haben. Es seien keine eingezäunten Areale vorhanden gewesen, berichtet die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Der Vorwurf: Die ganzjährige Anbindehaltung lässt sich nicht mit den tierschutzrechtlichen Geboten zur verhaltensgerechten Unterbringung vereinbaren. Der Landwirt argumentierte, dass sich die Rinder mit Infektionskrankheiten infizieren könnten oder einer erhöhten Gefahr durch den Wolf oder Hunde ausgesetzt seien und stellte einen Eilantrag.

Möglichst zu Laufställen umbauen

Im Gerichtsbeschluss heißt es unter anderem, dass in der Anbindehaltung nahezu alle durch das Tierschutzgesetz geschützten Bedürfnisse der Rinder stark eingeschränkt sind. Durch die Bewegungsarmut könne es zu Erkrankungen und Schmerzen kommen. Das Verwaltungsgericht berief sich auf die nierdersächsiche Tierschutzleitlinien, die im Sommer täglichen Freigang verlangen. Landwirte sollten ihre Anbindehaltung außerdem möglichst in Laufstallhaltung umbauen. Nur wenn das mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu realisieren sei, könne diese Art der Haltung bestehen bleiben. Als Ausgleich für das Bewegungsdefizit müssten die Rinder aber täglich Zugang zu einem Laufhof oder zumindest in den Sommermonaten zur Weide haben.

Gegen den Beschluss ist bereits Beschwerde an das NRW-Oberverwaltungsgericht eingelegt worden.

Die Redaktion empfiehlt

vg-wort-pixel
top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.