In einer gemeinsamen Erklärung haben sich diese Woche vier Molkereiverbände aus Süddeutschland gegen die Pläne der Bundesregierung gewandt, die Anbindehaltung früher zu verbieten als geplant. Der Genossenschaftsverband Bayern, die Interessengemeinschaft Privater Milchverarbeiter Bayerns, der Milchwirtschaftliche Verein Baden-Württemberg und der Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft kritisieren den kürzlich bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum vorgezogenen Verbot der Anbindehaltung von Rindern scharf.
Fünf statt zehn Jahre Übergangsfrist
Dieser sieht vor, die Übergangsfrist bis zum Verbot von zehn Jahren, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehalten, auf nur fünf Jahre zu verkürzen. Zudem soll die Kombinationshaltung mit der ganzjährigen Anbindehaltung praktisch gleichgesetzt werden. Für Ausnahmenregelungen sollen strengere Kriterien gelten. Wenn es so kommt, wie im Referentenentwurf dargelegt, würde das nach Ansicht der Molkereien den Strukturwandel in der kleinteiligen Milchviehhaltung vor allem im Süden der Bundesrepublik massiv beschleunigen und verschärfen.
Plötzliche Verschärfung aus dem Nichts
Die Anbindehaltung sei ohnehin ein Auslaufmodell. Allerdings brauchten die Betriebe Planungssicherheit. Der Koalitionsvertrag sei zwar noch kein Gesetz, aber man müsse die politischen Akteure bei solchen Fragen beim Wort nehmen können. Plötzlich die Positionen zu wechseln und Regelung aus dem Nichts drastisch zu verschärfen, würde das Höfesterben beschleunigen.
Kombihaltung nur noch mit Weide möglich
Auch die jetzt zeitgleich geplante Absage an die Kombihaltung, bei der die Tiere regelmäßig Zugang zu Freigeländen haben, stellt laut Molkerein eine zusätzliche Verschärfung dar. Dies stellt Betriebe vor zusätzliche Probleme, wenn sie keine Weidenflächen in Hof-Nähe haben. Über sechs Monate alte Rinder dürfen der vorgeschlagenen Regelung zufolge nur angebunden werden in Betrieben mit höchstens 50 Rindern, wenn sie während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal in der Woche Zugang zu Freigelände haben.
Zudem soll diese Ausnahme nur gelten, wenn die Anbindehaltung von dem jeweiligen Betriebsinhaber bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes betrieben wurde. Für eine Vielzahl von Betrieben in Bayern und Baden-Württemberg würde dieser Referentenentwurf das Aus bedeuten. Denn eine so rasche Umstellung mit den damit verbundenen Investitionen lohne sich für diese nicht.
Verbände fordern zehn Jahre Übergangsfrist
Die Verbände fordern daher, die Fristverkürzung von zehn auf fünf Jahre rückgängig zu machen und die Kombihaltung auch in der Zukunft zuzulassen. Zudem soll die weitere Zulassung der beiden Betriebsformen nicht vom bisherigen Vorgehen des Betriebsleiters abhängen, sondern von der Praxis am Betrieb. Ansonsten kämen die Betriebe, bei denen in den kommenden Jahren eine Hofübergabe ansteht, zusätzlich unter Druck.