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Bayern besonders betroffen
BMEL-Gesetzentwurf: Anbindehaltung droht ab 50 Tieren das Aus
Nach kurzer Übergangszeit sollen laut BMEL nur noch Kleinbetriebe mit Weidegang Anbindehaltung betreiben dürfen. Das könnte vor allem in Bayern zu einer Ausstiegswelle aus der Rinderhaltung führen.
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