Soweit es zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, kann die zuständige Behörde nach der Schweinepest-Verordnung von 2018 für das gefährdete Gebiet die Nutzung landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Flächen für längstens sechs Monate beschränken oder verbieten, um Wildschweine nicht aus dem Gebiet zu vertreiben. Davon haben auch die zuständigen Amtstierärzte der drei in Deutschland von der ASP betroffenen Kreise Gebrauch gemacht: In den gefährdeten Gebieten der Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Oder-Spree ist die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen bis auf weiteres ausdrücklich untersagt. Das heißt die ansässigen Landwirte dürfen nach aktuellem Stand auch Maisflächen nicht ernten.
Die wirtschaftlichen Folgen des Seuchenausbruchs betreffen damit nicht nur die schweinehaltenden Betriebe. Die Ernteverbote bringen auch die Futterversorgung der Rinder in Gefahr, so die Einschätzung des Landesbauernverbandes Brandenburg. Fatal wäre nach Aussage des Landesbauernverbandes, wenn die Afrikanische Schweinepest die wenigen verbliebenen Tierhalter in der Region zum Aufgeben zwingt.