Die EU-Kommission hat das gesamte Land Baden-Württemberg als „Seuchenfrei“ in Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt.
Der Freiheitsstatus gilt seit dem 18. Juli diesen Jahres. Ein erneuter Eintrag der Blauzungenkrankheit besteht durch den hohen Infektionsdruck der angrenzenden Regionen weiterhin. Der Minister für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauck, betonte: „Wir wollen den Freiheitstatus nicht gefährden, deshalb rufen wir die Landwirtinnen und Landwirte im Land dazu auf, freiwillig ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und 8 zu impfen.“ Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützt die Schutzimpfung finanziell.
Ein erneuter Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg hätte schwerwiegende Folgen. Dann gilt eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens 150 km. Tiere müssen vor dem Transport aus der Zone einen negativen Testnachweis oder entsprechenden Impfstatus haben.
Hintergrund: Übertragung durch Stechmücken
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Wiederkäuern. Bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen das Virus. Symptome sind Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrten Speichelausfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Besonders bei Schafen können schwerwiegende Erkrankungen auch zu Verlammungen oder zum Tod führen.