Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) hat darauf hingewiesen, dass der unbefugte Zugang zu Milchviehställen einen Hausfriedensbruch darstelle und zur Anzeige gebracht werden könne. Seit den Tierschutzverstößen auf einem Betrieb im Allgäu haben sich offenbar vermehrt Unbefugte Zutritt zu Ställen von Milchviehhaltern verschafft, um mit Fotos potentielle Skandale aufzudecken. Das berichtet der BDM.
Es sei nicht hinnehmbar, dass die Aufdeckung eines Tierhaltungsskandals dazu führe, dass alle Milchbetriebe unter Pauschalverdacht gestellt und Privatpersonen mit Belohnungen für „Skandalbilder“ ermuntert würden, sich unerlaubt Zugang zu Milchviehbetrieben zu verschaffen. „Viele Betriebe öffnen gerne für Besucher ihre Stalltüren und freuen sich über das Interesse der Bürgerinnen und Bürger und die Möglichkeit des gemeinsamen Gesprächs“, erklärte BDM-Vorsitzender Stefan Mann. Das setze aber voraus, dass man vorher frage und nicht ungebeten die Betriebe betrete. Es käme auch niemand auf die Idee, nach einem Tierhaltungsskandal in der Stadt einfach ungefragt in irgendwelche Privatwohnungen einzudringen, um zu kontrollieren, ob Haustiere artgerecht gehalten würden.
Zahl der Arbeitskräfte muss zu Herdengröße passen
Tierschutzverstöße müssten geahndet werden, stellte der BDM klar. Dafür seien aber die Behörden zuständig, die ihren Pflichten konsequent nachkommen müssten, wozu auch Kontrollen zählten. Mann wies darauf hin, dass die Ausrichtung der Agrar- und Förderpolitik auf ein immer schnelleres Betriebswachstum und eine noch effizientere Arbeitserledigung auf einigen Betrieben dazu geführt habe, dass die Relation zwischen den zu betreuenden Tieren und den vorhandenen Arbeitskräften nicht mehr stimme. Die Maxime der Wirtschaftlichkeit und der Kostenreduktion sei der Grund, warum sich Betriebe immer öfter überforderten und in die Arbeitsfalle tappten, statt sich angepasst an die individuellen Betriebsvoraussetzungen weiterzuentwickeln.
„Wer etwas für das Tierwohl tun will, soll sich mit uns dafür einsetzen, dass sich die Tierzahl und die Zahl gut ausgebildeter Arbeitskräfte für die Tierbetreuung in einem Verhältnis gegenüberstehen, das menschlich und finanziell leistbar ist“, so der BDM-Vorsitzende. Denn das sei der ausschlaggebende Faktor für das Tierwohl im Betrieb und nicht allein die Bestandsgröße.