Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".
Unter den Rinderhaltern im Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen) ist die Verunsicherung groß. In den vergangenen Wochen wurde das Bovine Herpesvirus vom Typ 1 (BHV1) in zwei Milchviehbetrieben, vier Mastbetrieben und einer Mutterkuhhaltung nachgewiesen. Das bestätigt der Kreis Borken auf Wochenblatt-Nachfrage. Dabei gebe es einen epidemiologischen Zusammenhang mit zwei Fällen im Kreis Steinfurt und einem Fall in Niedersachsen.
Nun wird mithilfe von repräsentativen Stichprobenuntersuchungen in den Mastbetrieben der Durchseuchungsgrad ermittelt.
Was passiert mit infizierten Rindern?
Ist bei den Rindern eine Feldvirusinfektion nachzuweisen, muss der Landwirt sie aus dem Betrieb entfernen und schlachten lassen. Je nach Alter der Tiere und Absprache mit dem Schlachthof, kann das Fleisch „normal“ vermarktet werden. Die Höhe der Entschädigung der Betriebe hängt von der Tierseuchenkasse ab und davon, ob der Betrieb gegen BHV1 versichert ist.
Wann wird eine ganze Herde geräumt?
Der Kreis Borken erklärt: Wenn aufgrund des Durchseuchungsgrades davon auszugehen ist, dass die Infektion nicht aufzuhalten ist, erfolgt die Tötungsanordnung für den gesamten Bestand. Entscheidungen über die Tötung von Tieren fallen grundsätzlich in Absprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV).
Wie viele Tiere sind betroffen?
Stand jetzt hat der Kreis für drei Betriebe die Gesamtbestandsräumung angeordnet. „Bisher wurden 592 Tiere geschlachtet, allerdings ist die Räumung in einigen Betrieben noch nicht abgeschlossen“, gibt der Kreis Borken auf Nachfrage an. Die angeordnete Tötung soll, soweit möglich, in Form einer Schlachtung stattfinden. Sperrzonen gibt es aufgrund von BHV1-Infektionen keine.
Sind BHV1-Impfungen jetzt möglich?
Gegen BHV1 gibt es Marker-Impfstoffe, die eine Unterscheidung zwischen geimpften und durch das Feldvirus infizierten Tieren ermöglichen. Die Impfung darf laut MLV nur unter Aufsicht des Veterinäramts erfolgen und ist tierindividuell zu dokumentieren.
Zudem unterliegen geimpfte Tiere Handelsbeschränkungen. Sie dürfen nur direkt zu einem Schlachthof oder in einen Mitgliedsstaat verbracht werden, in dem kein Impfverbot besteht.
Grundsätzlich ist es in EU-Mitgliedsstaaten mit Seuchenfreiheitsstatus verboten, gegen BHV1 zu impfen. Es gibt zwar Ausnahmemöglichkeiten, doch sind Impfungen im Kreis Borken und auch in anderen Regionen Deutschlands aktuell weiterhin untersagt. Eine Impfung könnte laut MLV, begrenzt auf einen BHV1-Ausbruch, vom Veterinäramt gestattet werden.