Bis Ende Februar dürfen Landwirte Rinder, die nicht gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind aber ein negatives Blutprobenergebnis haben, auch außerhalb des Sperrgebietes der Blauzungenkrankheit handeln. Ob es eine Nachfolgeregelung gibt, ist noch ungewiss.
Entsprechend angespannt ist der Fressermarkt in Baden-Württemberg. Stefan Müller von der Viehzentrale Südwest in Wolpertshausen (Baden-Württemberg) sagt: „Aus meinem Gebiet gingen vor dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit etwa 70 % der Fresser nach Norddeutschland oder Thüringen. Diese versuchen wir jetzt zusätzlich innerhalb des Sperrgebietes zu vermarkten.“
Auf vielen Bullenmastbetriebe sei aber die Futtersituation durch die Trockenheit im letzten Jahr schlecht. Gerade kleinere Bullenmäster ließen aktuell die Ställe leer stehen und nehmen keine Fresser auf.
In einer aktuellen Stellungnahme hat das Friedrich-Loeffler-Institut Landwirte nochmals zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit aufgerufen. Mittelfristig werde es in Deutschland vermutlich auch zum Nachweis des Serotyps 4 kommen. Daher sei eine Impfung gegen beide Serotypen 4 und 8 sinnvoll.
Dr. Peter Heimberg vom Rindergesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen sagte dazu: „Ich rate vor allem auch den Betrieben zur Impfung, die bei dem letzten Auftreten der Krankheit vor rund zehn Jahren schwer betroffen waren. Sie liegen vermutlich in einer Gunstregion für Gnitzen und sind daher besonders gefährdet.“