Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nahm aufgrund von immer wieder aufkommenden Fällen von Blauzunge Verhandlungen mit den europäischen Partnern auf. Denn die strengen Beschränkungen gelten vor allem für das Verbringen von Kälbern in andere EU-Mitgliedstaaten. Mit Spanien schloss das Ministerium ein befristetes Memorandum ab. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Verbringung von Kälbern mit einer passiven Immunität möglich. Diese passive Immunität erlangen Kälber über ihre geimpften Mütter. Das BMEL habe so einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Aspekten der Tierseuchenprävention und der Wirtschaftlichkeit erreichen können, heißt es in einer Pressemitteilung. Es nehme die Risiken der Blauzungenkrankheit sehr ernst. Dennoch gelte, den Handel nur so weit einzuschränken, wie es für den effektiven Gefahrenschutz notwendig sei.
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