Schriftliche Lieferverträge mit Vollkostendeckung für Milcherzeuger – das fordern mehrere Abgeordnete des EU-Landwirtschaftsausschusses.
Von den über 5.000 Änderungsvorschlägen für die Gemeinsame Agrarpolitik entfallen fünf auf den Artikel 148, der die Vertragsbeziehung bei Milch regelt. Abgeordnete verschiedener Parteien fordern, dass Milchverträge schriftlich sein müssen und einen Preis enthalten. Dieser muss die Produktions- und Arbeitskosten decken und ein angemessenes Einkommen für die Erzeuger sichern. Das soll auch für Mitglieder von Genossenschaftsmolkereien gelten. Deren Ausnahmeregelung soll kippen.
Im Artikel 149 soll die maximale Bündelungsgröße für anerkannte Erzeugerorganisationen von derzeit 3,5 % der EU-Milchmenge bzw. 33 % der nationalen Menge steigen. Davon würde die Bayern MeG profitieren.
Die Änderungswünsche dürften zu Diskussionen führen. Sie müssen noch durch das EU-Parlament sowie den Trilog. Branchenvertreter gehen davon aus, dass es noch Anpassungen geben wird.