Die Bundesregierung soll für mehr Schutz von Tieren auf Transporten sorgen. Außerdem soll die Regierung Rindertransporte in Drittstaaten verbieten, wenn zu befürchten ist, dass die Tiere dort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden könnten.
Mit einem entsprechenden Beschluss folgt der Bundesrat am 12. Februar einem Antrag der Länder und fordert damit strengere Regeln für das Befördern von Tieren. Unter anderem verlangen die Länder ein Transportverbot bei Außentemperaturen von unter 5 Grad und über 25 Grad. Zudem sollen Behörden einen Echtzeit-Zugang zu den GPS-Daten der Transportfahrzeuge bekommen. Auch internationale Versorgungsstationen seien von EU-Behörden zu zertifizieren.
Wann sich die Regierung mit dieser Aufforderung durch den Bundesrat beschäftigen wird, ist unklar. Eine konkrete bzw. rechtsgültige Entscheidung wird es vor der Bundestagswahl aber wohl nicht mehr geben.
Export häufig über das EU-Ausland
Verschiedene Tierschutzverbände begrüßen den Beschluss des Bundesrates. Sie kritisieren immer wieder den Export von Zuchtrindern in das EU-Ausland, weil die Tiere von dort später weiter transportiert werden können. Vorgeschrieben ist eine Quarantänezeit von mindestens 48 Stunden. Anfang des Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof in Bayern bestätigt, dass dies so zulässig ist.
Tiertransporte durch Auflagen ins EU-Ausland zu verlagern, ist auch für den Bundesverband Rind und Schwein (BRS) nicht zielführend. „Wir wollen Zuchtrinder aus Deutschland bis zum Bestimmungsort transportieren und die volle Verantwortung haben“, sagt Geschäftsführerin Dr. Nora Hammer. Der BRS setze sich deshalb für europäische und weltweite Standards ein.
BRS begrüßt mehr Tierwohl und kritisiert pauschale Verbote
In einer Stellungnahme begrüßt der BRS außerdem ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates, mehr Tierschutz bei langen Transporten in Nicht-EU-Länder einzufordern. Positiv zu bewerten sei das Verbot von Rindertransporten, bei denen das Tierwohl nachweislich nicht sichergestellt werden kann. Grundsätzlich kritisch beurteilt der BRS aber ein pauschales Verbot von Zuchtrindertransporten, da hierfür eindeutige Beweise tierschutzwidrigen Handelns vorliegen müssen.
Für die Gewährleistung von Tierwohl entlang der gesamten Transportstrecke hat der BRS gemeinsam mit der AFC Consulting Group einen Tierwohlstandard-Tiertransport (TWS-T) entwickelt, der über tierschutzrechtliche Vorgaben hinaus mittels einer App tierwohlrelevante Daten erfassen und in einer Datenbank sichern soll. Mit dieser standardisierten Form zur Einhaltung von Tierwohl bei Langstreckentransporten will der BRS weitreichende Verlässlichkeit für Wirtschaft und Behörden schaffen. Der BRS unterstützt eigenen Angaben zufolge jede Bemühung der Bundesregierung, tierschutzwidriges Handeln und unzureichende Versorgung der Tiere in Drittländern zu vermeiden. Allerdings bedarf es zur Einhaltung von mehr Tierwohl auf Transportstrecken einer standardisierten, europaweiten Regelung.