Der Verband der dänischen Milcherzeuger "Landsforeningen af Danske Maelkeproducenter" (LDM) fordert Arla seit mehr als einem Jahr auf, Dokumente offen zu legen, die Hinweise auf Unterschiede bei der Milchgeldauszahlung geben. Eine Reihe dänischer Milcherzeuger sei so verärgert über die mangelnde Bereitschaft der Molkerei, Gründe für die unterschiedlichen Preiszusatzzahlungen herauszugeben, dass sie nun mithilfe eines Anwalts erneut ihre Forderung stellten, heißt es in einer Pressemitteilung der LDM.
Viele Unklarheiten
Die Milcherzeuger fragen sich, welche allgemeinen Leitlinien, Grundsätze und Beschlüsse der Verwaltungsrat als Grundlage für die unterschiedlichen Zusatzzahlungen der Molkerei angenommen hat. „Ich habe einen Sitz in der Vertreterversammlung, war aber nicht an den Entscheidungen beteiligt“, beklagt ein Arla-Lieferant und fragt sich, was die Grundlage für zusätzliche Zahlungen an schwedische Genossenschaftsmitglieder sei, deren Kühe länger grasen, als es die Gesetzgebung verlangt. „Woher kommt das Geld für den Zuschlag, und warum konnte der Rest von uns keinen Zuschlag bekommen?“
Ein anderer Milcherzeuger fragt sich, wie es sein kann, dass die Genossenschaftsmolkerei die Milch im Jahr 2019 hochpreisiger vermarkten konnte als 2018, sein Abrechnungspreis aber niedriger ausgefallen sei. „Die Antwort kann nicht in den offiziellen Konten gefunden werden und wir haben keine anderen Informationen erhalten“, beklagt er.
Genossenschaftliche Rechte entzogen?
Wie es in der Pressemeldung von LDM weiter heißt, seien die Bedenken durch die Veröffentlichung des Globalen Milchlieferabkommens ausgelöst worden. Dies hätte allen Mitgliedern ihre genossenschaftlichen Rechte entzogen und sie zu Vertragslieferanten gemacht, wenn alle unterschrieben hätten. Laut LDM erklärt Arla, dass das globale Milchlieferabkommen für alle gültig sei, auch für ehemalige dänische und schwedische Genossenschafts-Mitglieder. LDM sehe das anders, da die Vereinbarung nicht von allen dänischen Mitgliedern unterzeichnet worden sei, was eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Abkommens war.
Arla hat sich auf die Nachfrage von top agrar zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert.