Das von der Bundesregierung vorgesehene Milchmengendisziplinprogramm wird erst Anfang 2017 anlaufen. Als Zeitraum für die Beibehaltung der Milchmenge sind die Monate Februar bis April 2017 im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen. Der geplante Milchpreiszuschuss schwankt je nach Beteiligung der Landwirte am Programm.
Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf für das im Hilfspaket für die Landwirtschaft vorgesehene Milchmengendisziplinprogramm verabschiedet. Die Beihilfe dafür beträgt mindestens 0,36 Cent/kg der Jahresmilchlieferung zwischen Dezember 2015 und November 2016. Der Betrag von 0,36 Cent/kg ergibt sich aus der Gesamtsumme von 116 Mio. Euro, die für die Maßnahme zur Verfügung steht, und einer Gesamtanlieferung in Deutschland von rund 32 Mio. t Milch im Jahr. Dieser „Milchpreiszuschuss“ wird sich erhöhen, wenn sich nicht alle Milcherzeuger an dem Programm beteiligen.
Die Milcherbauern sollen einen Vorschuss in Höhe von 0,18 Cent/kg beantragen können. Um die Beihilfe in Anspruch zu nehmen, soll die Milchanlieferung in einem sogenannten „Beibehaltungszeitraum“ - wahrscheinlich die Monate Februar bis April 2017 - nicht höher liegen dürfen als im gleichen Zeitraum dieses Jahres.
Antragsberechtigt sollen aktive Milcherzeuger sein, die im letzten Monat des Beibehaltungszeitraums noch Milch anliefern. Zuständig für das Antragsverfahren und die Auszahlung der Beihilfe soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sein. Die 116 Mio. Euro müssen bis zum 30. September 2017 ausgezahlt worden sein.
Details für die an Mengendisziplin geknüpften Liquiditätshilfen sollen in der „Milchsteigerungsbeihilfenvermeidungsverordnung“ geregelt werden. Sie kann allerdings erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden. Die Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz wird für den 16. Dezember angestrebt. Das Milchmengendisziplinprogramm soll dann im Januar 2017 anlaufen können.