Im sogenannten „Kuhglockenstreit“ von Holzkirchen hat das Oberlandesgericht München am vergangenen Mittwoch (10.4.) zugunsten der beklagten Bäuerin entschieden. Damit dürfen die Kühe von Regina Killer auch in diesem Sommer wieder mit Kuhglocken um den Hals auf der Weide neben dem Haus eines zugezogenen Ehepaares gehalten werden, das dem Gebimmel seit mehreren Jahren gerichtlich ein Ende setzen will.
Die beiden Ehepartner waren in getrennten Prozessen zunächst in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert, unter anderem weil die Richter die von den Klägern angeführte Ortsunüblichkeit des Kuhglockengeläuts angezweifelt hatten. Es gehe lediglich um fünf bis acht Kühe auf einer etwa 1 ha großen Weide, führten die Richter damals zudem aus. Ferner verwiesen sie auf einen 2015 zwischen dem Ehemann und der Bäuerin erzielten Vergleich, wonach die Tiere eine bestimmte Distanz zum Wohnhaus der Kläger einhalten müssen. Damit sei bereits eine zeitlich unbegrenzte und auf das ganze Gebiet bezogene Nutzungsregelung getroffen worden.
In zweiter Instanz zog der Ehemann dann vor das Oberlandesgericht München und verlor nun erneut. Der Anwalt des Klägers kündigte an, eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Erwägung zu ziehen. Zudem bereite er das Berufungsverfahren der Ehefrau am Oberlandesgericht München vor.
Das jetzt gefallene Urteil wurde in der Politik begrüßt. Die frühere Bundeslandwirtschaftsministerin und heutige Präsidentin des Bayerischen Landtages, Ilse Aigner, erklärte, dass Zugezogene die Gepflogenheiten der Menschen auf dem Land akzeptieren müssten. Klagen gegen Kirchenlärm, Kuhglocken und Hähnekrähen trieben einen Keil in das Miteinander auf dem Land. „Zu unserer ländlichen Lebensart gehört die Kuh auf der Weide - samt Kuhglocke“, betonte die CSU-Politikerin. Daher freue sie sich über das Urteil.