Die europäischen und deutschen Rinderhalter können vorerst aufatmen. Entgegen früherer Überlegungen soll die Rinderhaltung nicht in die europäische Industrieemissionsrichtlinie (IED) einbezogen werden. Darauf hat sich das Europaparlament heute im Rahmen der Abstimmung über seine Position für die Trilog-Verhandlungen verständigt. Die Abgeordneten haben sich damit mehrheitlich auf die Seite des Landwirtschaftsausschusses geschlagen, der Ende April in einer Stellungnahme an den federführenden Umweltausschuss Verschärfungen für die Landwirtschaft abgelehnt hatte.
Keine Anwendung bei Gemischt- und Rinderbetrieben
Dementsprechend hat sich nun das Plenum ebenfalls für Vorgaben ausgesprochen, die den aktuellen Regelungen entsprechen. So soll auch die novellierte IED nach dem Willen des Parlaments nur für Betriebe gelten, die über mehr als 2.000 Mastplätze für Schweine beziehungsweise mehr als 40 000 für Geflügel verfügen. Gemischtbetriebe sollen wie die Rinderhaltung ganz außen vor bleiben.
Lins: Einbeziehung von Rindern hätte fatale Folgen
Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Norbert Lins, zeigte sich erleichtert. „Wir haben verhindert, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte weiteren Investitionsunsicherheiten ausgesetzt werden“, so der CDU-Politiker. Nach seiner Einschätzung würde insbesondere die Einbeziehung der Rinderhaltung „fatale Folgen“ für die Betriebe haben.
Krüsken: Jetzt im Trilog auch Kurs halten
Auch der Deutsche Bauernverband begrüßt die Entscheidung. „Der Kommissionsvorschlag der Novelle der Industrieemissionsrichtlinie ist und war im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung unausgewogen und kontraproduktiv für den Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament den geplanten Verschärfungen eine klare Absage erteilt hat“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Er wertet die heutige Abstimmung als einen ersten wichtigen Schritt, der zeigt, „dass unsere Argumente ernst genommen werden“. Krüsken appelliert an alle Beteiligten, im anstehenden Trilog aus Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament Kurs zu halten: „Die Position des Parlaments muss Leitlinie für die Verhandlungen sein, da hier die Zielkonflikte und die bäuerliche Tierhaltung am besten Berücksichtigung finden.“
Mitgliedsstaaten schon länger für höheren Schwellenwert
Die Mitgliedstaaten hatten im Umweltrat bereits im März ihre Position beschlossen. Dabei hatten sie die von der Kommisson vorgeschlagene Umstellung der Schwellenwerte auf Großvieheinheiten (GVE) sowie die Einbeziehung der Rinderhaltung akzeptiert. Allerdings stimmten sie dafür, dass die Grenzwerte für Rinder und Schweine jeweils 350 GVE betragen sollten, bei Geflügel 280 GVE. Bei Gemischtbetrieben sprach sich der Rat ebenfalls für eine Schwelle von 350 GVE aus. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht bekanntlich für Rinder, Schweine und Geflügel sowie Gemischtbetriebe eine Grenze von jeweils lediglich 150 GVE vor.