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FrieslandCampina kürzt Milchgeld bei Überlieferung

Die Molkereigenossenschaft FrieslandCampina will 90% des monatlichen Garantiepreises einbehalten, wenn Lieferanten eine bestimmte Bezugsmenge überschreiten. Damit beteiligt sich das Unternehmen am niederländischen Sektorplan zur Reduzierung der Phosphatmenge - mehr dazu in der druckfrischen top agrar-Ausgabe.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Molkereigenossenschaft FrieslandCampina will 90% des monatlichen Garantiepreises einbehalten, wenn Lieferanten eine bestimmte Bezugsmenge überschreiten. Damit beteiligt sich das Unternehmen am niederländischen Sektorplan zur Reduzierung der Phosphatmenge - mehr dazu in der druckfrischen top agrar-Ausgabe-

 

Nachdem eine geplante Phosphat-Quote verschoben wurde, hat die Milchbranche einen Sektorplan aufgestellt. Damit wollen die Organisationen die Phosphat-Produktion reduzieren und drohende Sanktionen der EU verhindern. Dazu zählt das Abstocken der Herden um mindestens 10% oder 175.000 Tiere, eine A/B-Quote zur Reduktion der Milchmenge und eine angepasste Fütterung. Alle Details dazu lesen Sie in der druckfrischen top agrar-Ausgabe 1/2017 ab Seite R8: „Holländer müssen abstocken“.



Auch die Genossenschaft FrieslandCampina unterstützt die Maßnahmen des Milchsektorplanes. Ab dem 9. Januar 2017 will das Unternehmen 90% des monatlichen Garantiepreises seiner Mitglieder bei Überschreitung einer Bezugsmenge einbehalten. Milcherzeuger, die weniger als die Bezugsmenge liefern, bekommen einen Zuschlag für die im Vergleich zur Bezugsmenge nicht gelieferte Milch ausgezahlt. Die Zuschläge finanzieren sich laut Unternehmen aus den Milchgeldkürzungen.

 

Zur Festlegung der Bezugsmenge können Milchviehhalter vorher selbst zwischen drei Bezugszeiträumen wählen: I) 20. August 2016 bis 17. September 2016, II) 1. Januar 2016 bis 31. März 2016, III) 13. November 2016 bis 12. Dezember 2016.

 

Die vorübergehende Stillstandmaßnahme gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Sektorplan zur Phosphatreduktion in Kraft tritt. Das sei voraussichtlich im März 2017. Den Entwicklungen entsprechend kann die Maßnahme angepasst werden.

 

Diese Maßnahme solle Milchviehhalter stimulieren, die Phosphat-Produktion schon frühzeitig zu reduzieren. Zudem trage diese zu einem Gleichgewicht zwischen dem Milchangebot und der verfügbaren Verarbeitungskapazität bei. Bei seiner Kapazitätsplanung für 2017 hatte FrieslandCampina mit dem Inkrafttreten des Phosphatrechtesystems am 1. Januar 2017 gerechnet, das sich zum 1. Januar 2018 verzögert.

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