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Düngeverordnung
Gülledüngung: Baden-Württemberg erlaubt den Breitverteiler
Nach Bayern erlaubt nun auch Baden-Württemberg die Breitverteilung von mit Wasser verdünnter Gülle bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 %. Wie in Bayern gilt die Regelung jedoch nicht für separierte Gülle.
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