Milchgeld-Abzüge wegen positiver Hemmstoff-Proben sind besonders ärgerlich. Zukünftig müssen Milcherzeuger wohl noch vorsichtiger sein: Die Zahl der Beanstandungen bei der gesetzlichen Güteprüfung könnte sich verdoppeln, weil neue Labortests die Antibiotika-Rückstände in der Milch noch empfindlicher feststellen können.
Die neuen Tests sollen mit der Novelle der Milch-Güteverordnung kommen: So gut wie alle Antibiotika müssen sich auf MRL-Niveau nachweisen lassen, also der in der EU zulässigen Rückstandsmenge. „Um einzelne Antibiotika ausreichend nachweisen zu können, wird automatisch die Nachweisgrenze für andere Gruppen schärfer. Das gilt z. B. für die häufig eingesetzte Gruppe der Beta-Laktame“, sagt Dr. Christian Baumgartner, Geschäftsführer des Milchprüfring Bayern. Zwar hat sich die Zahl positiver Hemmstofftests in den letzten Jahren halbiert auf jetzt 0,02 % der Untersuchungen in Bayern. Doch in den Einzelfällen sind die Milchgeld-Abzüge schmerzhaft.
Landwirte sollten zukünftig noch vorsichtiger mit dem Einsatz von Antibiotika und mit der Milch behandelter Tiere sein. „Dann wird sich die Zahl der positiven Proben wieder auf ähnlich niedrigem Niveau einpendeln“, so Baumgartner.
Hoftests könnten das Risiko von Milchgeld-Abzügen reduzieren. Dabei müssten Landwirte aber beachten, dass Schnelltests substanzspezifisch sind und sich nur für bestimmte Antibiotika eignen.
Wann die neue Milch-Güteverordnung kommt, ist noch offen. Experten rechnen für 2019 damit.
Diese Meldung stammt aus der top agrar-Ausgabe 1/2018.