Auch Rinderhalter können ab März 2022 an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen. Ziel ist, das Tierwohl in der Rinderhaltung weiterzuentwickeln. ITW Rind-zertifizierte Betriebe bekommen für die höheren Standards eine finanzielle Entlohnung. Für die Erarbeitung der Kriterien war den Initiatoren wichtig, möglichst viele Betriebe mitnehmen zu können: "Wichtig war für uns zu wissen: Wo stehen wir heute, welche Terwohlmaßnahmen sind möglich und lassen sich sinnvoll in der Breite umsetzen? Das gilt sowohl für die Betriebe, als auch für Verbraucher, die das Mehr an Tierwohl letzendlich bezahlen", sagte Dr. Alexander Hinrichs, einer der beiden Geschäftsführer der ITW. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass der Markt die Kosten für den Mehraufwand tragen müsse.
Zuschlag bis zu 12,83 ct/kg Schlachtgewicht
Die höheren Kosten hat die Arbeitsgruppe ITW Rind errechnet. Daraus ergeben sich Zuschläge in Höhe von 10,7 ct/kg Schlachtgewicht im ersten und 12,83 ct/kg im zweiten Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Rindermäster mit ihrem Abnehmer darauf verständigen, wie viele Tiere sie in einem bestimmten Zeitraum liefern. Der Zuschlag steigt ab dem zweiten Jahr, da die Tiere ab dem 1. April 2023 auch Zugang für Scheuermöglichkeiten haben müssen.
Die Entlohnung gilt für Ochsen, Bullen und Färsen. Die Kälbermäster haben gemeinsam mit der Kontrollgemeinschaft Deutsches Kalbfleisch (KDK) beschlossen, die Zuschläge je kg Schlachtgewicht selbst mit dem Schlachtbetrieb zu verhandeln.
Die Schlachtbetriebe sind verpflichtet, diesen Zuschlag an die Landwirte zu zahlen. Sie selbst müssen mit ihren Abnehmern eigenständig einen Preis aushandeln, um den finanziellen Mehraufwand der Landwirte an die Verbraucher weiterzugeben, erklärte Robert Römer, ebenfalls Geschäftsführer der ITW.
Kriterien der ITW Rind
Als Basis hat die Arbeitsgruppe ITW Rind die Kriterien des Qualitätssicherungssystems (QS) definiert. Außerdem müssen Landwirte folgende Anforderungen erfüllen:
- Teilnahme am Antibiotikamonitoring
- Teilnahme am Schlachtbefunddatenprogramm
- Jährliche fachspezifische Weiterbildung für Tierhalter (sowohl für Betriebsleiter als auch für Herdenmanager und leitende Mitarbeiter möglich)
- Spezielle Haltungsanforderungen: Keine ganzjährige Anbindehaltung erlaubt, weitere Vorgaben zu Tageslicht und Stallklima.
- Größeres Platzangebot
- Sauberkeit der Tiere
- Intensivierte Tierärztliche Bestandsbetreuung
- Scheuermöglichkeiten (erst ab dem zweiten Jahr der Programmlaufzeit verpflichtend)
4 ct/kg Schlachtgewicht bei Schlachtkühen
Die ITW beschränkt sich auf das Fleisch. Um für Milch Tierwohlzuschläge zu erhalten, müssen sich Milchviehbetriebe mit ihrer Molkerei verständigen, um ggf. an anderen Tierwohlprogrammen teilnehmen zu können, wie beispielsweise QM+.
Die Entlohnung von Schlachtkühen ist allerdings über die ITW Rind möglich. Dafür ist ein Tierwohlaufschlag von 4 ct/kg Schlachtgewicht vorgesehen - unabhängig davon, ob die Betreibe an einem Tierwohlprogramm für Milch teilnehmen. Aber: Wenn Betriebe an einem Tierwohlprogramm für Milch teilnehmen, das von der ITW anerkannt ist, ist kein zusätzliches Audit für die ITW-Vermarktung von Schlachtkühen nötig.
Die zusätzlichen Kriterien für Milchkühe beziehen sich auf:
- weiche Liegeflächen
- Eutergesundheit
- Verödung von Hornanlagen
- Abkalbebucht
Anmeldung ab Mitte März
Ab dem 15. März 2022 können sich rinderhalter für die ITW Rind über sogenannte Bündler anmelden. Der Anmeldezeitraum ist nicht befristet, sodass auch danach eine Teilnahme jederzeit möglich ist.
Die Auditierung beginnt am 1. April 2022.
Während einer dreijährigen Laufzeit ist ein Programmaudit zum Start vorgesehen, sowie zwei Bestätigungsaudits in der Mitte und am Ende der Zertifikatslaufzeit. Jährliche Bestandschecks können unangekündigt stattfinden. Eine Kombination mit QS-Audits ist ebenfalls möglich.