Ab dem 1. Januar 2023 steigt das Mindestalter für den Transport von Kälbern von bisher 14 auf 28 Tage. Das hat der Agrarausschuss des Bundesrates jetzt noch einmal bestätigt.
Ein niedersächsischer Antrag, die Übergangsfrist für die im vergangenen Jahr beschlossene Änderung der Tierschutztransportverordnung von einem Jahr auf drei Jahre zu verlängern, ist knapp gescheitert. Im Januar war die Beratung im Ausschuss bis auf weiteres vertragt worden. Niedersachsen hatte jetzt die Wiederaufsetzung beantragt.
Niedersachsen befürchtet Wettbewerbsverzerrung
Hauptargument in Hannover ist eine drohende Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der hiesigen Betriebe. Verwiesen wird auch darauf, dass die EU-Kommission eine Überarbeitung der Tierschutzgesetze bei Transporten bis Ende 2023 angekündigt habe und sich in Brüssel ebenfalls eine Mehrheit für die Erhöhung des Mindesttransportalters für Kälber abzeichne.
Außerdem müsse man den hiesigen Tierhaltern bei der Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen Kälberhaltung ausreichend Zeit für die Anpassung einräumen, so Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zur Begründung der Initiative.
Tierschützer befürworten kurze Übergangszeit
Der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Niedersachsen hatten im Vorfeld der Bundesrat-Abstimmung an die Ausschussmitglieder appelliert, dem Antrag nicht zuzustimmen, sondern an der im Juni 2021 vom Bundesrat beschlossenen Regelung festzuhalten.
Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder hatte vor unnötigen und vermeidbaren Leiden für die Kälber gewarnt, sollte die Übergangszeit verlängert werden. Tierschutz dürfe nicht wirtschaftlichen Argumenten untergeordnet werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet indes erhebliche Marktverwerfungen.
Mehr zu den Hintergründen der Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern lesen Sie hier: Transportverbot für Kälber unter 28 Tagen - Das sind die Folgen