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Kartellamt: Absprachen beim Milchpreis nicht erlaubt

Das Bundeskartellamt hat den Forderungen der Milchbauern nach bundesweiten Preis- und Mengenabsprachen eine Absage erteilt. Das Vorhaben der Bauern widerspreche deutschem und europäischem Recht, so das Kartellamt in seinem Zwischenbericht zur Sektoruntersuchung Milch.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundeskartellamt hat den Forderungen der Milchbauern nach bundesweiten Preis- und Mengenabsprachen eine Absage erteilt. Das Vorhaben der Bauern widerspreche deutschem und europäischem Recht, so das Kartellamt in seinem Zwischenbericht zur Sektoruntersuchung Milch. Die Milchbauern hatten zuvor vom Bundeskartellamt verlangt, Preis- und Mengenabsprachen zu erlauben.


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Die Wettbewerbshüter räumten allerdings ein, dass die Molkereien gegenüber dem Einzelhandel strategisch erheblich im Nachteil seien. Denn sie verfügten nur eingeschränkt über Alternativen für den Absatz ihrer Produkte. Allerdings fehlen bislang wesentliche Anhaltspunkte für ein wettbewerbswidriges Verhalten des Einzelhandels. Die bisherigen Ermittlungen hätten keine belastbaren Hinweise dafür gegeben. Die Verhandlungsposition der einzelnen Molkerei unterscheide sich stark und hänge maßgeblich von der aktuellen Marktlage und dem Produktportfolio ab, so die Wettbewerbsbehörde.


Mit dem Zwischenbericht will das Kartellamt eine Grundlage bieten für einen Dialog mit Marktteilnehmern und Vertretern der Politik. Vertreter der Milcherzeuger, der Molkereien und des Handels sollen die Ergebnisse in einer Anhörung diskutieren.


Weitere Infos und vollständiger Bericht als pdf: Stellungnahme des DBV zum Zwischenbericht des Kartellamtes (12.1.2010)

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