Ein Biobetrieb mit ganzjähriger Rinderhaltung wollte die Tiere auf der Weide per Kugelschuss töten. Der Kreis genehmigte diese Weideschlachtung mittels Kugelschuss, allerdings nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. das Fangen und Verladen der Tiere für erheblichen Stress beim Tier sorge oder Menschen gefährde. Dies müsse bei jedem Tier geprüft werden.
Der Betrieb klagte gegen diese praxisferne Auflage. Das Verwaltungsgericht Gießen stellte sich jedoch hinter den Kreis: Das Standardverfahren bei der Weideschlachtung sei der Bolzenschuss. Dass der Kugelschuss nur in Ausnahmefällen zulässig ist, sei zu Recht damit begründet, dass ein Kugelschuss weniger zielgenau und verletzungsträchtiger und damit weniger sicher sei als ein Bolzenschuss.
(Az.: 4 K 1353/20.GI)
Mobiles Schlachten wird in Niedersachsen erleichtert
Zukünftig dürfen in Niedersachsen bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde direkt auf dem landwirtschaftlichen Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit geschlachtet werden. Mehr...