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topplus Borchert-Vorschläge

Laufhof ab 2040 Pflicht?

Auch für die Rinderhaltung liegen nun die ersten Empfehlungen der Borchert-Kommission zum Umbau der Nutztierhaltung vor.

Lesezeit: 1 Minuten

Mehr Platz, breitere Laufgänge, Einschrän­kungen für Anbindebetriebe: Die Borchert-­Kommission hat nun auch für die Rinderhaltung Vorschläge für den Umbau der Tierhaltung und für die Kriterien des dreistufigen staatlichen ­Tierwohllabels vorgelegt.

Aus einem Schreiben, das top agrar vorliegt, gehen die Punkte hervor, die für die Rinderhaltung zur Diskussion stehen:

Bereits inStufe 1sind demnach genaue Liege­boxenmaße sowie eine Aktionsfläche von 6 m²/Kuh vorgesehen. Zusätzlich soll Laufstall- oder Kombinationshaltung wahlweise mit Weidegang oder ganzjährig nutzbarem Laufhof Pflicht sein.In Stufe 2 soll der Fressgang 3,50 m und sonstige Laufgänge 2,50 m breit sein. Außerdem ist in Stufe 2 und 3 ein ganzjähriger Zugang zu einem Laufhof mit mindestens 3 m²/Tier vorgesehen. Anbindebetriebe können nicht in Stufe 3 gelangen.

Geplant ist, dass die gesamte Nutztierhaltung bis 2030 mindestens Stufe 1 umgesetzt hat, bis 2040 mindestens Stufe 2. Deren Vorgaben sollen dann gesetzlicher Standard sein. Zur Finanzierung plant die Kommission eine sogenannte Tierwohlabgabe.

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