Frage:
Ich bin Bullenmäster und ärgere mich über die Einstufung meiner Tiere in die Handelsklassen. Daher stand ich schon einige Male mit am Schlachtband und schaute bei der Einstufung zu. Oft hat der Klassifizierer die Bullen in die Handelsklasse E eingeteilt. Wegen Corona darf ich nicht mehr dabei sein. Seitdem hat es keiner meiner Bullen mehr in die Handelsklasse E geschafft. Daher habe ich meine Bullen an zwei unterschiedliche Schlachthöfe geliefert. Bei meinem bisherigen Schlachthof war wieder kein E-Bulle dabei, bei dem Konkurrenzunternehmen waren es einige. Daher will ich wissen, ob ich die Klassifizierung nachträglich überprüfen lassen kann.
Antwort:
Eine nachträgliche Überprüfung ist schwierig, aber möglich. Sie müssten die Schlachtkörper direkt nach dem Schlachten von der zuständigen Aufsichtsbehörde, in NRW z.B. das LANUV, kontrollieren lassen. Denn spätestens am zweiten Tag nach der Schlachtung zerlegen die Schlachthofmitarbeiter die Tiere. Das Abhängen findet dann bis zu vier Wochen "in der Tüte" statt. Dies hat vor allem ökonomische Gründe, da sonst die Schlachtkörper mit ihrem Volumen die Rohrbahnen des Schlachthofes blockieren.
Die Frage ist, wie hilfreich die Kontrolle ist. Die Klassifizierung über einen vom Schlachtunternehmen beauftragten Sachverständigen ist subjektiv, in Deutschland aber üblich. Um die Bullen in Handelsklassen einzuteilen, werden die Klassifizierer anhand des bewährten EU-Handelsklassen-Schemas geschult. Das können Sie in der Verordnung nachlesen.
Auch sieht der Schlachtkörper am Haken immer anders aus als ein stehendes lebendiges Tier. So zieht das Gewicht des Schlachtkörpers die Keule nach innen, sodass diese dann nciht so ausgeprägt aussieht.
Alternative Kontrolle
Ihr Ansatz, selbst am Schlachtband zu stehen und beim Klassifizieren zuzuschauen, ist gut. Meist beeinflusst die Anwesenheit des Verkäufers die Einschätzung des Klassifizierers, auch wenn Klassifizierungsunternehmen oder Schlachtbetriebe das immer abstreiten. Leider ist das ja wegen Corona nicht möglich.
Als Alternative zur Abrechnung nach dem Schlachtgewicht können Sie die Tiere auch als Lebendvieh "über Kopf" verkaufen. Das ist öfter möglich als gedacht. Allerdings erfordert das viel Sachkenntnis bei der Beurteilung von Lebendvieh.
Dr. Frank Greshake, Viehvermarktung Rheinland, Sonsbeck