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topplus Antibiotika-Meldungen

Milcherzeuger: TAM-Datenbank Frist 14. Juli nicht verpassen!

Milchviehhalter müssen halbjährlich ihre Bestandsdaten in der Antibiotika-Datenbank melden. Bis zum 14. Juli läuft die Frist für das erste Halbjahr 2024.

Lesezeit: 2 Minuten

Bis zum 14. Juli müssen Tierhalter ihre Bestandsdaten in der Antibiotika bzw. Tierarzneimittel (TAM)-Datenbank einreichen. Diese Meldungen betreffen alle Tierbewegungen vom 1. Januar bis 30. Juni 2024. Die Antibiotika-Verbräuche melden parallel die Tierärzte. Zusammen mit den Informationen zu den Tierzahlen werden im Anschluss die Therapiehäufigkeiten je Betrieb und Halbjahr berechnet, anhand derer ggf. Maßnahmen zur Antibiotika-Reduktion folgen.

Wie Bestandsdaten melden?

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Die Daten sind in der HI-Tierdatenbank (HIT) an die TAM zu übertragen. Dann funktioniert so:

  • Unter dem Menüpunkt „Eingabe Tierbestand/Bestandsveränderungen“ den Unterpunkt „Vorschlag/Übernahme Tierbestand/-veränderungen aus VVVO-Meldungen für Rinder“ anklicken.

  • Betriebstyp auswählen, zum Beispiel „Milchkuhhaltung, keine zugegangenen Kälber“.

  • Bei „Was soll angezeigt werden“ sind drei blaue Haken gesetzt (Vorschlag Abgleich für Nutzungsart, Vorschlag Abgleich für Tierbestand und Vorschlag Abgleich für Bestandsveränderungen), diese so belassen.

  • Auf „Anzeigen“ klicken und anschließend „Ändern/Speichern“, damit die Daten übernommen ­werden

Hintergrund: Neues TAMG seit 2023

Seit Anfang 2023 gilt eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG). Seitdem müssen Tierärzte Antibiotika-Einsatz für Nutztierarten in der HI-Tierdatenbank (HIT) melden.

Die Antibiotika-Minimierung betritt seitdem nicht mehr nur Mäster, sondern weitere Nutztierarten. Für Milcherzeuger gilt es, wenn im Durchschnitt des Halbjahres mehr als 25 Milchkühe bzw. mehr als 25 zugekaufte Kälber (jünger als 12 Monate) gehalten wurden. Diese Betriebe sind „mitteilungspflichtig“ und müssen in der TAM-Datenbank in HIT ihre Nutzungsart (z. B. Milchkühe) melden.

Die Zu- und Abgänge von Einzeltieren melden Rinderhalter sowieso in HIT. Im Sinne des TAMG müssen Tierhalter jetzt zusätzlich spätestens bis zum 14. Januar bzw. 14. Juli die Bestandsdaten des jeweiligen Halbjahres melden. Das lässt sich in HIT zur TAM-Datenbank übertragen. Betriebe, die mitteilungspflichtig sind, aber im betreffenden Halbjahr keine Antibiotika verabreicht haben, müssen eine „Nullmeldung“ machen.

Weitere Infos auch zur Dateneingabe finden Sie auch hier bei der HI-Tier: https://www3.hi-tier.de/infoTA.html

Daten noch lückenhaft?

An der Aussagekraft der Daten aus 2023 gab es zuletzt Zweifel. Unter anderem zeigte eine Abfrage in den Bundesländern von top agrar, dass längst noch nicht alle Milchviehbetriebe ihre Bestandsdaten gemeldet hatten. Die Folge: Scheinbar unrealistisch niedrige Antibiotika-Kennzahlen im Bundesschnitt. Selbst Betriebe mit guter Herdengesundheit mussten Maßnahmenpläne schreiben. Wie sich die Datenlage in diesem Jahr entwickelt, bleibt abzuwarten.

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