Die Schlachtung von Rindern, Schweinen und Einhufern (Pferde, Esel) ist in Brandenburg künftig direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb möglich.
Durch einen entsprechenden Erlass setzt das Verbraucherschutzministerium eine neue EU-Vorgabe um, die nun Schlachtungen im Herkunftsbetrieb unter verbindlicher Nutzung einer mobilen Schlachteinheit der genannten Tierarten ermöglicht.
Drei Rinder, sechs Schweine
Die neue EU-Verordnung ermöglicht es, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb (neben dem bereits seit zehn Jahren in Deutschland zulässigen Kugelschuss von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern) unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten.
Hierzu schreibt das Ministerium auf Nachfrage von top agrar online: "Die Begrenzung der Tierzahl für Rinder, Schweine oder Pferde bezieht sich jeweils auf einen Schlachtvorgang. Wenn die geschlachteten Tiere zum ortsfesten Schlachtbetrieb verbracht worden sind und die mobile Einheit gereinigt und desinfiziert wurde, kann diese Einheit für die nächste Schlachtung eingesetzt werden. Das kann gegebenenfalls in demselben Herkunftsbetrieb wie zuvor sein und ist grundsätzlich auch am selben Tag möglich. Alle Vorgaben der VO (EG) Nr. 853/2004 zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb müssen aber jeweils erfüllt sein."
Für die mobile Einheit muss ein schlüssiges Nutzungskonzept vorliegen, das die Einhaltung der Hygienestandards für Schlachtungen gewährleistet und die Voraussetzung erfüllt, in die Zulassung des beteiligten Schlachtbetriebes nach EU-Hygienerecht integriert zu werden. Für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist zudem die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes verpflichtend.
„Der Transport zum Schlachthof ist eine zusätzliche Belastung für die Tiere und mit viel Stress verbunden, der mit der Schlachtung in der gewohnten Umgebung vermieden werden kann", sagte Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer. Das Interesse an dieser Form der Schlachtung sei sowohl bei den landwirtschaftlichen Betrieben als auch bei den Verbrauchern in Brandenburg sehr groß. "Die Mobile Schlachtung sorgt nicht nur für mehr Tierwohl sondern auch für mehr Regionalität in der Vermarktung.“
Zur Unterstützung von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie Schlachtbetrieben wird das Verbraucherschutzministerium einen Leitfaden veröffentlichen und an die kommunalen Behörden sowie die Branchenverbände verteilen.