Die Europäische Kommission hat einer Verlängerung der Derogationsregelung in den Niederlanden zugestimmt. Damit dürfen die niederländischen Landwirte weiter über 170 kg organischen Stickstoff pro ha. Die Regelung gilt für weitere zwei Jahre.
Das Nitrat-Komitee habe diese Beurteilung an die EU-Kommission weitergegeben, teilte das niederländische Landwirtschaftsministerium mit. In den nächsten Wochen soll eine offizielle Bestätigung aus Brüssel folgen.
Die Ausnahmegenehmigung hat nahezu dieselben Bedingungen wie die Regelung, die am 1. Januar 2018 ausgelaufen war. Die größte Veränderung sei die Periode, die jetzt auf zwei Jahre statt zuvor vier Jahre festgelegt ist. Grund dafür seien verschiedene Gerüchte über Betrug der Tierzahlen und der Ausbringung bzw. Verarbeitung von Gülle.
Mit der Ausnahmegenehmigung dürfen Landwirte mit mehr als 80% Grünland bis zu 230 kg organischem Stickstoff pro ha und Jahr ausbringen. Dies gilt für Betriebe in sandigen Standorten, während auf Lössböden bis zu 250 kg N/ha erlaubt sind. Gleichzeitig müssen sich die Betriebe auch an die Phosphat-Vorschriften halten. Eine seit diesem Jahr geltende Phosphat-Quote begrenzt insbesondere die Milchviehhalter.
Landwirtschaftsministerin Carola Schouten erklärte dazu: „Die Zusage zur Derogation war nicht selbstverständlich. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist die EU-Kommission zu überzeugen. Die Derogation ist von großem ökonomischen Belang für unsere Landwirte. Gleichzeitig wird mit der Derogation die Graslandnutzung stimuliert, was einen positiven Effekt auf unsere Wasserqualität hat.“