Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen (ML) hat ein Erlasspaket zu Tiertransporten und Exporten von lebenden Tieren auf den Weg gebracht. Damit sollen tierschutzwidrige Zustände unterbunden werden.
Für welche Länder gilt das Transportverbot?
Das Ministerium hat am 22. November den zuständigen Veterinärbehörden den sogenannte „Untersagungs-Erlass“ zugestellt. Demnach sollen die Behörden ab sofort Transporte von Rindern untersagen mit dem Ziel Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan.
Warum untersagt Niedersachsen die Drittlandsexporte?
Die Begründung ist, dass die Rinder dort in absehbarer Zeit ohne Betäubung geschlachtet werden. Das gelte unabhängig davon, ob sie zur Zucht eingesetzt werden oder nicht. Das führe zu erheblichen, langanhaltenden Schmerzen und Leiden für die Tiere. Es sei unerheblich, ob der Zeitpunkt der Schlachtung bereits feststehe.
In den benannten Staaten sei das betäubungslose Schlachten die übliche Schlachtmethode. Dorthin transportiere Tiere würden somit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit am Ende ihrer Nutzung auf diese Weise geschlachtet. Ein Rücktransport nach Europa sei nach Tierseuchenrecht nicht zulässig.
Kein Transport per Schiff nach Ägypten
Bereits seit dem 9. Oktober ist außerdem der sogenannte „Ägypten-Erlass“ in Kraft getreten. Demnach sollen die kommunalen Behörden Tiertransporte per Schiff nach Alexandria untersagen, wenn als Bestimmungsort ein Stall im dortigen Hafen angegeben ist.
Dem Ministerium zufolge liegen glaubhafte Informationen vor, dass niedersächsische Rinder dort nicht wie angegeben untergebracht wurden. Der angegebene Treibweg durch den Hafen sei für die Tiere nicht passierbar. Unter diesen Voraussetzungen seien die Transporte nicht mehr zu genehmigen.
Ankunft der Rinder durch Fotos dokumentieren
Ein dritter Erlass, der die Richtlinien für alle längeren Transporte in Drittländer konkretisiert, befindet sich laut Ministerium kurz vor der Veröffentlichung. Eine der Neuerungen wird sein, dass der Organisator eines Transports durch Fotos am Bestimmungsort dokumentieren muss, dass die Tiere angekommen und bedarfsgerecht versorgt worden sind. Auf den Fotos müssen Ohrmarken der Tiere erkennbar sein. Dies prüfen die Behörden in standardmäßigen Retrospektivkontrollen
„Behörden müssen auch künftige Verstöße verhindern“
Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte erklärte: „Da aus den genannten Ländern keine Rinder wieder nach Europa zurücktransportiert werden, enden sie alle irgendwann durch Schlachtung ohne Betäubung. Zahlreichen Berichten zufolge wird zur Fixierung der Rinder häufig erhebliche Gewalt eingesetzt und das bedeutet große Schmerzen und Leiden für die Tiere. Unsere Veterinärbehörden sind aber verpflichtet, auch künftige Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu verhindern. Dies geht in den genannten Fällen nur durch Untersagung des Transports. Es gibt für die Veterinärbehörden kein milderes Mittel, diese drohenden Tierschutzverstöße zu verhindern.“