Das Land NRW hat die Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit bis Ende 2024 verlängert. Ziel der Förderung sind Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls und zur Tiergesundheit in bestehenden Tierhaltungsanlagen.
Die Landwirtschaftkammer NRW hat alle Informationen hier zusammengestellt. So liegt der Zuschuss der förderfähigen Nettoausgaben bei 40 %. Alle Investitionen sind inklusive Montagekosten förderfähig. Bei Direktkäufen mit einem Wert von bis zu 7.500 € ist es nicht nötig, drei Vergleichsangebote einzuholen.
Zusätzlich zu der Förderung von Kälberiglus und -hütten in Milchviehbetrieben sind diese weiteren Maßnahmen zur Tierwohlverbesserung förderfähig:
- Anlagen zur Kühlung von Tierhaltungsanlagen,
- Offene Tränken in Schweineställen,
- Scheuerbürsten,
- Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen,
- Nachrüstung im Bereich der Kälberhaltung und Mastbullenhaltung mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen. Dabei gilt dieser Mindestumfang:
- Kälberhaltung: gesamte Bucht
- Mastbullenhaltung: mindestens 2,25 m² je Mastbulle
- Fang- und Behandlungsstände für Weidetiere