Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat kürzlich einen Rindertransport nach Marokko erlaubt und damit eine vorinstanzliche Genehmigungsverweigerung vom Rhein-Sieg-Kreis aufgehoben. Dies ist laut der nordrhein-westfälischen Regierung ein Beispiel dafür, dass es mehr Rechtssicherheit beim möglichen Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer braucht. Die Düsseldorfer Landesregierung hat deshalb einen Entschließungsantrag in den Agrarausschuss überwiesen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fordert damit mehr Rechts- und Entscheidungssicherheit. Die Bundesregierung solle prüfen, ob Drittländer benannt werden könnten, in die ein Export bestimmter Tiere aus Tierschutzgründen zu verbieten sei. Das sei ggf. per Verordnungsermächtigung im Tierschutzgesetz möglich. „Sofern nicht amtlich sichergestellt werden kann, dass alle Tierschutzanforderungen während des Transports und im Zielland eingehalten werden, sollten Tiertransporte untersagt werden“, betonte Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann vom Düsseldorfer Landesministerium. Es ginge dabei um die Frage, ob ein bestimmter Drittstaat ein verlässlicher Partner für den Handel lebender Tiere sei und wir Missstände abgestellt werden könnten. Das beträfe jedoch die Kompetenz des Bundes und mache dessen Reaktion erforderlich.